Bikervereinbarung im Salzburger Lungau – sicher unterwegs auf Forststraßen

Die Bikervereinbarung im Salzburger Lungau sorgt mit klaren Regeln für ein respektvolles und sicheres Miteinander auf den Forststraßen. Halte dich an die Vorgaben und genieße die Strecken verantwortungsbewusst und unbeschwert.

Luftaufnahme eines dunklen Sees mit bewaldeten Ufern und einer Straße. Ein Fahrradfahrer ist auf der Straße sichtbar.

©Andreas Meyer WOM Medien

Die Nutzung der Forststraßen im Salzburger Lungau ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Hierbei gelten klare Regeln, um Sicherheit und ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten:

  • Benütze ausschließlich freigegebene und markierte Strecken.
  • Beachte, dass Forststraßen Betriebsflächen sind: Rechne mit Holz auf der Fahrbahn, Weidevieh, Kraftfahrzeugen und Wildwechsel.
  • Verringere deine Geschwindigkeit oder steige bei unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen, wie scharfen Kurven, Tunneln oder Weiderosten, ab.
  • Achte auf die richtige Ausrüstung: Nutze nur Räder, die für die Strecke geeignet sind, und halte dich an die Fahrraddefinition der StVO.
  • Helmpflicht für Kinder: Kinder bis 12 Jahre müssen laut StVO einen Fahrradhelm tragen.
  • Sperrung bei Schnee und Eis: Bei winterlichen Bedingungen sind die MTB-Strecken geschlossen.

Mit Rücksicht auf andere Nutzer wie Fußgänger, Weidevieh und Fahrzeuge, denen stets der Vorrang einzuräumen ist, wird dein Erlebnis auf den Forststraßen sicher und unbeschwert. Halte dich an diese Vereinbarung und genieße die Natur verantwortungsbewusst.

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